Wir sind Ihr Fachberater für internationales Steuerrecht.
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Termin vereinbarenDeutsche Unternehmen erschließen erfolgreich attraktive ausländische Märkte, während ausländische Unternehmen den deutschen Markt nicht aus dem Auge lassen. Für uns als Berater stellen sich bei diesem Austausch jedoch auch umfangreiche steuerrechtliche Fragen. Denn meist ist es so, dass die Folgen eines unternehmerischen Auslandsengagements umfangreich sind. Deren Ausmaß wird häufig unterschätzt.
Wir als Stahl und Partner sind jedoch auf die steuerlichen Folgen unserer Mandanten vorbereitet und können Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise Sicherheit geben.
Als "Fachberater für Internationales Steuerrecht" berät Jochen Stahl Sie gerne persönlich zu allen diesbezüglichen Sachverhalten.
Das Engagement unserer Mandanten im Ausland möchte gut betreut werden, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt. Wir sind an Ihrer Seite bei:
Globalisierung ermöglicht, seine Chancen in der ganzen Welt zu nutzen. Ausländische Investoren und unternehmen begleiten wir steuerlich bei:
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der eine doppelte steuerliche Erfassung von Einkünften verhindern soll. Außerdem soll die Sicherung des Steueraufkommens und die geordnete Besteuerung in beiden Vertragsstaaten gewährleistet werden.
Internationales Steuerrecht und internationale Steuerplanung sind also komplexe Beratungsbereiche, denn beide müssen sich mit unterschiedlichen nationalen Steuerrechtsordnungen auseinandersetzen. Wir, unsere Partner und unser Netzwerk können Ihnen bei Fragen zur Seite stehen.
Wenn Sie Ihr Glück im Ausland suchen oder Liebe oder Job Ihnen außerhalb Deutschlands winken: Wir helfen Ihnen bei:
Mit Stahl und Partner immer gut beraten.
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