Wir sind Ihr Fachberater für internationales Steuerrecht.

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Neue Märkte, neue Chancen

Deutsche Unternehmen erschließen erfolgreich attraktive ausländische Märkte, während ausländische Unternehmen den deutschen Markt nicht aus dem Auge lassen. Für uns als Berater stellen sich bei diesem Austausch jedoch auch umfangreiche steuerrechtliche Fragen. Denn meist ist es so, dass die Folgen eines unternehmerischen Auslandsengagements umfangreich sind. Deren Ausmaß wird häufig unterschätzt.

Wir als Stahl und Partner sind jedoch auf die steuerlichen Folgen unserer Mandanten vorbereitet und können Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise Sicherheit geben.

Als "Fachberater für Internationales Steuerrecht" berät Jochen Stahl Sie gerne persönlich zu allen diesbezüglichen Sachverhalten.

Mit der Globalisierung wachsen auch für Unternehmer die Geschäftschancen.

Deutsche Unternehmen im Ausland

Das Engagement unserer Mandanten im Ausland möchte gut betreut werden, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt. Wir sind an Ihrer Seite bei: 

  • Umsatzsteuer bei Auslandsbeziehungen
  • Steuerpflichtige und andere Betriebsstätten im Ausland
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Wegzugsbesteuerung
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland

Ausländische Unternehmen/Investoren im Inland

Globalisierung ermöglicht, seine Chancen in der ganzen Welt zu nutzen. Ausländische Investoren und unternehmen begleiten wir steuerlich bei:

  • Steuerlicher Erfassung in Deutschland
  • Erfüllung der steuerlichen Pflichten im Inland
  • Beschränkter Steuerpflicht in Deutschland

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der eine doppelte steuerliche Erfassung von Einkünften verhindern soll. Außerdem soll die Sicherung des Steueraufkommens und die geordnete Besteuerung in beiden Vertragsstaaten gewährleistet werden.

Internationales Steuerrecht und internationale Steuerplanung sind also komplexe Beratungsbereiche, denn beide müssen sich mit unterschiedlichen nationalen Steuerrechtsordnungen auseinandersetzen. Wir, unsere Partner und unser Netzwerk können Ihnen bei Fragen zur Seite stehen.

Privatpersonen im Ausland

Wenn Sie Ihr Glück im Ausland suchen oder Liebe oder Job Ihnen außerhalb Deutschlands winken: Wir helfen Ihnen bei:

  • Einkommensteuererklärungen von Grenzgängern
  • Besteuerung ausländischer Einkünfte wie zum Beispiel Vermietungseinkünfte oder Kapitalerträge
  • Quellensteuer

Ihr Team rund um internationales Steuerrecht

Jochen Stahl

Steuerberater
Geschäftsführer

»Das wirtschaftliche Wachstum unserer Mandaten steht für mich im Mittelpunkt sowie die ideale und individuelle steuerliche Gestaltung.« 

Agata Straubinger

Steuerberaterin
Geschäftsführerin

Lisa Ammerling

Steuerfachangestellte

Zeynep Bilge

Buchhalterin

Karin Fischer

Buchhalterin

Petra Meier

Kauffrau für Bürokommunikation

 

Claudia Rock

Steuerfachangestellte

Barbara Reichelsdorfer

Steuerfachwirtin

Cedric Claus Siewert

Auszubildender

Stahl & Partner – digitale DATEV-Kanzlei

Mit Stahl und Partner immer gut beraten.
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