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Neue Datenschutzgrundverordnung

Das neue europäische Datenschutzrecht betrifft nahezu alle Unternehmen, Vereine und sonstige Institutionen. Die neue DSGVO fordert eine Vielzahl von Maßnahmen und Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten, die nach unserer Auffassung in der Praxis zum Teil nicht bzw. nicht immer vollständig umgesetzt werden können. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass ein Online-Shop-Betreiber andere Dinge zu beachten hat, als ein Gastronom oder Handwerker, etc.

In der Regel sollten zu Beginn die wichtigen Punkte, wie z.B. die Datenschutzerklärung im Internet, eine Datenschutzbelehrung für Ihre Kunden/Mitarbeiter, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (soweit erforderlich) nach Möglichkeit sofort umgesetzt werden. Daneben sollten die Abläufe und Dokumentationen in Ihrem Betrieb aus datenschutzrechtlicher Sicht aufgearbeitet und für die Zukunft sicher gestaltet werden.

All dies ist kein Hexenwerk, vorausgesetzt man kennt sich mit der Materie aus. Bei unserer Beratung stehen dabei stets ein praxisbezogener Umgang bei der Prüfung und Umsetzung der in Ihrem Unternehmen erforderlichen Maßnahmen im Vordergrund.

Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, hat unser Kollege für Medien- und Datenschutzrecht, RA Christian Stoll ll.m., einige Hinweise in der anhängenden Broschüre zusammengefasst, die natürlich keine persönliche Beratung ersetzen können.

<link file:1431 download internen link im aktuellen>Link: Broschüre PDF

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